Hygiene im Büro: Was Arbeitgeber rechtlich beachten müssen

Reinigungskraft saugt Boden gründlich mit professionellem Gerät

Sauberkeit im Büro ist nicht nur Wohlfühlfaktor, sondern in vielen Punkten gesetzlich geregelt. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitsstättenregeln (ASR) und das Arbeitsschutzgesetz definieren konkrete Pflichten für Arbeitgeber. Wir geben einen praxisnahen Überblick – ohne juristisches Fachchinesisch.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen

VorschriftInhaltBedeutung für die Reinigung
ArbStättV §3aAllgemeine Anforderungen an ArbeitsstättenVerpflichtung zur regelmäßigen Reinigung
ASR A1.3Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungz. B. Reinigungs- und Rutschgefahr-Hinweise
ASR A4.1SanitärräumeMindestanforderungen, regelmäßige Reinigung
BiostoffVBiologische Arbeitsstofferelevant z. B. für Praxen, Labore

Sanitärräume: die häufigsten Pflichten

Bei Sanitärräumen ist die rechtliche Lage am dichtesten. ASR A4.1 schreibt unter anderem vor:

  • regelmäßige Reinigung – Frequenz ist nach Frequentierung zu bestimmen
  • ausreichende Lüftung
  • jederzeit ausreichend Toilettenpapier, Handtuchpapier, Seife
  • geeignete Abfallbehälter mit Deckel
  • warmes und kaltes Wasser

Praktische Konsequenz: in einem Büro mit zehn Mitarbeitern reicht eine wöchentliche Sanitärreinigung in der Regel nicht. Üblich sind 3–5 Reinigungsgänge pro Woche, abhängig von Personenzahl und Frequentierung. Mehr dazu auf Sanitärreinigung Zwickau.

Sozialräume und Küchen

Sozialräume (Pausenräume, Teeküchen) gelten als Arbeitsräume mit besonderen Anforderungen: Oberflächen müssen leicht zu reinigen sein, Schädlingsbefall ist zu vermeiden. In der Praxis bedeutet das eine tägliche Reinigung der Oberflächen, Spüle, Tische und Stühle sowie wöchentliche Grundreinigung von Kühlschrank, Mikrowelle, Geschirrspüler und Müllbehältern.

Büroarbeitsplätze und Bürotische

Direkte Mitarbeiterpflichten (Aufräumen des eigenen Schreibtischs) sind sinnvoll, ändern aber nichts am Reinigungsbedarf der Gemeinschaftsflächen. Bürotische werden im Profi-Modus üblicherweise feucht abgewischt – Tastatur und Bildschirm bleiben Mitarbeiter-Sache.

Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung: Nach ArbSchG §5 müssen Arbeitgeber alle Gefährdungen am Arbeitsplatz bewerten – auch hygienische. Ein dokumentierter Reinigungsplan ist hier ein wertvolles Element der Risiko-Dokumentation.

Hygiene in der Erkältungs- und Grippesaison

In Erkältungswellen lohnt sich eine vorübergehend höhere Reinigungsfrequenz – besonders bei Türklinken, Lichtschaltern, Spülen, Wasserhähnen und Treppengeländern. Eine gezielte Wischdesinfektion dieser Hochkontaktflächen senkt die Krankheitsrate spürbar. Wir bieten dieses Modul als saisonale Ergänzung an.

Was eine professionelle Reinigung dokumentieren sollte

  • Reinigungsplan mit Frequenzen je Bereich
  • Reinigungsnachweis (z. B. Sichtbarmachung in Sanitärräumen)
  • Verbrauchsdokumentation: Papier, Seife, Desinfektion
  • Sofortmeldung bei Schäden, Defekten oder gesundheitskritischen Auffälligkeiten

Häufige Fragen

Muss ich als Arbeitgeber täglich reinigen lassen?

Das hängt von Größe und Nutzung ab. Sanitär ist meist 3–5×/Woche sinnvoll. Büroreinigung kann je nach Belegung wöchentlich bis täglich erfolgen. Maßgeblich ist das Wirtschaftlichkeitsgebot und die ASR.

Brauche ich einen schriftlichen Reinigungsplan?

Empfehlenswert. Auch wenn nicht in jedem Fall gesetzlich zwingend, ist ein Plan Teil einer ordentlichen Hygiene-Dokumentation und schützt vor Streitigkeiten.

Übernimmt TopRein die Hygiene-Dokumentation?

Ja, wir liefern auf Wunsch monatliche Reinigungsnachweise und einen detaillierten Reinigungsplan – ideal für Audits und Mitarbeiterinformation.

Was passiert bei Schimmelbefund im Büro?

Sofort melden, Ursache prüfen lassen, Fachfirma einsetzen. Wir liefern Sofortdokumentation und bringen Sie bei Bedarf mit einem Schimmelsachverständigen in Kontakt.

Können Reinigungskosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden?

Ja, gewerbliche Reinigungskosten sind voll als Betriebsausgabe abzugsfähig. Da TopRein nach §19 UStG geführt wird, weisen wir keine MwSt aus – siehe Preise.

Hygiene-Konzept für Ihr Büro

Wir erstellen Ihnen einen dokumentierten Reinigungsplan, der den rechtlichen Anforderungen genügt – mit klaren Frequenzen und transparenter Leistung.

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Weiterführend: Sanitärreinigung Zwickau · Büroreinigung · Unterhaltsreinigung

Hygiene und Reinigung in Praxen und Sonderbereichen

Besonders strenge Anforderungen gelten für Arzt- und Zahnarztpraxen sowie für Sonderbereiche mit erhöhtem Hygienebedarf. Für die laufende Reinigung in Bürokomplexen empfehlen wir die Grundreinigung mindestens einmal pro Quartal.

Wir sind regelmäßig in Marienthal, Pölbitz, Eckersbach und im Umland (Werdau, Crimmitschau) vor Ort.

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