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Reinigungswagen im Hausflur eines Mehrfamilienhauses

Tipps für Eigentümer

Praxiswissen für Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen rund um Reinigung, Kosten und rechtliche Pflichten.

Was Eigentümer und Verwalter wissen sollten

Zwischen „das Treppenhaus wird gereinigt" und „die Reinigung ist umlagefähig abgerechnet, dokumentiert und im Streitfall belegbar" liegt mehr Verwaltungsarbeit, als die meisten erwarten. Die Beiträge in dieser Rubrik schließen genau diese Lücke.

Es geht um Fragen mit rechtlicher Kante: Welche Reinigungskosten dürfen nach der Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden, und welche nicht? Wer haftet bei Schimmelbefall im Mietshaus, und was kann Reinigung dabei überhaupt leisten? Wie oft muss ein Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus gereinigt werden, damit die Umlage Bestand hat? Dazu kommen die praktischen Themen: eine Checkliste für die Auszugsreinigung, eine für die Auswahl einer Reinigungsfirma durch die Hausverwaltung, sowie der saisonale Mehraufwand im Herbst und Winter.

Wir liefern zu jedem Termin ein unterschriebenes Protokoll. Das ist kein Papierkram um des Papierkrams willen – es ist der Nachweis, den Sie brauchen, wenn eine Umlage angezweifelt wird.

Häufige Fragen

Sind Reinigungskosten auf Mieter umlagefähig?

Laufende Reinigung von Treppenhaus, Zugängen und Gemeinschaftsflächen zählt nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Einmalige Maßnahmen wie Grundreinigung nach Sanierung oder Bauendreinigung gehören dagegen zu den Instandhaltungskosten und sind nicht umlagefähig. Im Zweifel klärt das eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht – wir sind Reinigungsbetrieb, keine Rechtsberatung.

Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?

Als Richtschnur: kleine Häuser mit wenigen Parteien alle ein bis zwei Wochen, Mehrfamilienhäuser mit acht bis zwanzig Wohneinheiten zweimal pro Woche – in Innenstadtlage ausnahmslos –, Wohnanlagen mit Mischnutzung drei- bis fünfmal pro Woche. Maßgeblich ist, dass das Ergebnis dem entspricht, was mit den Mietern vereinbart und in der Abrechnung ausgewiesen ist.

Bekomme ich einen Nachweis über die erbrachte Leistung?

Ja. Nach jedem Termin liegt ein Protokoll vor, in dem Datum, Uhrzeit, ausgeführte Arbeiten und Besonderheiten festgehalten sind. Auf Wunsch erhalten Hausverwaltungen diese Protokolle monatlich gesammelt zur Abrechnung.

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